Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2016 - L 6 AS 44/16 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22160
LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2016 - L 6 AS 44/16 B PKH (https://dejure.org/2016,22160)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.2016 - L 6 AS 44/16 B PKH (https://dejure.org/2016,22160)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 2016 - L 6 AS 44/16 B PKH (https://dejure.org/2016,22160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungskosten; Einkommensanrechnung; Einkommensbereinigung; Elterneinkommen; fiktive Bedürftigkeitsberechnung; Meistbegünstigungsprinzip; Unterkunftskosten; Zufluss; Zuschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 69/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Unterkunftskostenzuschusses

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2016 - L 6 AS 44/16
    Die höchstrichterlich zu § 22 Abs. 7 SGB II in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung entwickelte so genannte fiktive Bedürftigkeitsberechnung (vgl. BSG , Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 69/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 32) ist auf § 27 Abs. 3 SGB II grundsätzlich übertragbar.

    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist eine "fiktive Bedürftigkeitsberechnung" (Bernzen a.a.O., Rn. 53) vorzunehmen, die den Grundsätzen folgt, die die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits zu § 22 Abs. 7 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung (a.F.) entwickelt hat (vgl. BSG , Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 69/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 32).

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2016 - L 6 AS 44/16
    In diesen Fällen ist es vertretbar, den zweckgebundenen Ausbildungskostenanteil (vgl. BSG , Urteil vom 17. März 2009 - B 14 AS 63/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 21) vom (fiktiv) berücksichtigten Elterneinkommen in gleicher Weise abzusetzen, wie eine Absetzung vom BAföG -Einkommen erfolgen würde.

    Es erscheint jedoch mindestens vertretbar, das fiktive Einkommen in gleicher Weise um zweckgebundene Ausbildungskosten in Höhe von 20 Prozent des Betrags nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG (= 93, 00 EUR) zu bereinigen, wie eine Einkommensbereinigung zu erfolgen hätte, wenn dieser Betrag als BAföG geleistet würde (dazu BSG , Urteil vom 17. März 2009 - B 14 AS 63/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 21).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2016 - L 6 AS 44/16
    Deshalb ist die Frage, ob ein Anspruch auf BAföG dem Grunde nach besteht, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung allein anhand der sachlichen Förderkriterien losgelöst von der Person des Auszubildenden zu beantworten (vgl. bereits BSG , Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 36/06 R - BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht